Kompetente Beratung in allen Strahlenschutzfragen
Am 1. August 2001 ist die neue Strahlenschutzverordnung inkraft getreten. Daraus ergeben sich zum Teil gravierende Änderungen beim
Umgang mit radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung.
Die Änderungen betreffen unter anderem die Grenzwerte, die Freigabe und die Behandlung von Abfällen.
Betroffen sind vor allem auch alle Arbeiten mit Materialien, die natürliche radioaktive Stoffe enthalten, z.B. Düngemittel oder
Keramik.
Sie haben Probleme? Wir lösen sie!
Dr. Manfred Paschke Beratungsbüro für Strahlen- und Umweltschutz Am Königsbusch 19 D-52379 Langerwehe Tel.: 024 23 - 3804 E-Mail: m.paschke@strahlenschutzberatung.de
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